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Auto | Um- und Anmeldung in Spanien

Information zu Ummeldungskosten und Bemessungsgrundlage

Die Kosten für die Um- und Anmeldung eines Autos bei der Einfuhr aus Deutschland nach Spanien richten sich nach dessen CO2-Ausstoß. Folgende Einfuhrsteuer (auch Luxussteuer genannt) fällt an:

  • bis 120 Gramm CO2 = 0,00 %
  • ab 120 Gramm CO2 = 4,75 %
  • ab 160 Gramm CO2 = 9,75 %
  • ab 200 Gramm CO2 =16,00 %

Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis.

Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen nachher.

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