Autoliquidation | Selbstveranlagung | Steuererklärungen
In Spanien basiert das Steuersystem in vielen Bereichen auf dem Prinzip der autoliquidación, also der Selbsterklärung. Das bedeutet: Steuerpflichtige Personen oder Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Steuern zu berechnen, zu deklarieren und zu zahlen – ohne dass die Steuerbehörden ihnen vorher einen Steuerbescheid zuschicken.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo häufig eine Steuerfestsetzung durch das Finanzamt erfolgt, verlangt Spanien, dass der Steuerpflichtige seine Steuer selbst „fertig macht“ und die Zahlung aktiv vornimmt.
Typische Beispiele für Autoliquidationen sind:
- Einkommensteuer für Nichtresidenten (Modelo 210)
- Körperschaftsteuer (Modelo 200)
- Umsatzsteuer (IVA, zum Beispiel Modelo 303)
- Immobilienübertragungssteuer beim Kauf einer Immobilie (Modelo 600)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Modelo 650/652)
Wie funktioniert eine Autoliquidation praktisch?
- Berechnung der Steuer: Sie oder Ihre Berater ermitteln die korrekte Steuerlast nach den geltenden Vorschriften.
- Ausfüllen des richtigen Formulars: Spanien hat für jede Steuerart eigene Formulare (Modelos).
- Einreichen der Erklärung: Die Steuererklärung wird elektronisch oder auf Papier eingereicht – meistens elektronisch.
- Direkte Zahlung: Die Steuer wird sofort oder spätestens zum Fälligkeitsdatum überwiesen.
Wichtig: Mit dem Einreichen der Autoliquidation wird die Steuer auch sofort „rechtswirksam“ festgesetzt. Das Finanzamt prüft später nur noch stichprobenartig oder bei Unstimmigkeiten.
Als Beweis für die Einreichung der Erklärung dienen der elektronische Einreichungsnachweis und die Zahlungsbestätigung der Bank. Diese Belege sollte man zwingend aufbewahren, auch um eine Anrechnung in Deutschland zu dokumentieren.
Fehler oder Versäumnisse können Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Bußgelder zur Folge haben, besonders bei hohen Summen oder Vorsatz. Deshalb ist eine sorgfältige Erstellung und Prüfung besonders wichtig. Gerade bei komplexen Themen wie Immobilien, Wegzug, Erbschaften oder Unternehmensstrukturen empfiehlt es sich dringend, einen spezialisierten Berater einzuschalten.
(Stand: April 2025/ff)