Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss,
Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen ...
Angesichts der fast nicht mehr zu überblickenden nationalen und internationalen Tax-Compliance-Vorgaben konzentrieren sich die Unternehmer mehr denn je auf ihre unternehmerischen Kernkompetenzen. Wir schnüren individuelle Dienstleistungspakete, mit denen die Verantwortlichen sicherstellen, dass sie steuerliche Erklärungs-, Informations- und Dokumentationspflichten - auch länderübergreifend - erfüllen. Unsere spezialisierten Teams werden dabei durch erstklassige Technologien ("best in class") unterstützt. Unsere Plattformen, auf die sowohl unsere Mandanten als auch unsere Teams rund um die Uhr zugreifen können, bieten Transparenz, Kontrolle und einheitliche revisions- und betriebsprüfungssichere Standards.
Buchhaltungssysteme
A3 und SAP B1 mit DMS
Ein deutschsprachiger Teamleiter* steht Ihnen als Ansprechpartner* über Steuer-Angelegenheiten zur Verfügung. Tätigkeiten, Fristenkontrolle, Kommunikation, Finanzbuchhaltung mit den deutschen Beratern und Termine werden koordiniert. Compliancevorgaben in Spanien und vom Heimatland werden erfüllt. Folgende Buchhaltung Systeme werden genutzt: A3 und SAP B1 mit einem betriebsprüfungssicheren DMS.
Lösung mit DATEV
Premiumpartner für Spanien
Gemeinsam mit der DATEV hat die International Tax Compliance Platform (ITCP) eine weltweit nutzbare digitale Plattform entwickelt, über die die ausländischen Buchhaltungen in die deutsche DATEV-Welt ohne Sprach- und Übersetzungsprobleme betriebsprüfungsssicher übertragen wird. Die PlattesGroup ist für diese zukunftsweisende Anwendung der Premium-Partner für Spanien.
Inhalte des Leistungspaketes
Steuererklärungen
Es gibt in Spanien eine fast unüberschaubare Anzahl von Steuerarten und Steuererklärungen (ca. 400). Über sog. "Modelos" (Formular für die entsprechende Steuerart) muss der Steuerpflichtige seine spezielle Steuerpflicht erklären, das Formular ausfüllen, die Steuer selber errechnen und mit Abgabe beim Finanzamt auch bezahlen.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
In Spanien existiert eine offizielle Erklärungspflicht über eine Gehaltsabrechnung (sog. nomina) um sowohl die vollständige Zusammensetzung als auch den Erhalt des Gehaltes in ausreichendem Maße rechtlich festzuhalten. Die Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung sind ebenfalls einzuhalten.
Jahresabschluss
Rechnungslegungspflichtige Unternehmen müssen bis zum 20. Juli des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr eine Handels- und Steuerbilanz erstellen. Entsprechende "Firmenbücher" (Libros de Actas, Contable und Socios) müssen ebenfalls erstellt und beim Handelsregister eingereicht werden.
Willipedia Podcasts zum Thema
Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen
Für uns sind Probleme nichts anderes als Lösungen in Arbeitskleidung. Dabei fühlen wir uns
nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
Die Kollegen:innen freuen sich auf ihre Beratungsanfrage.
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